Satzungen und Richtlinien der Gemeinde Stedesdorf
 
 
Satzung der Gemeinde Stedesdorf über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer
 
Als örtliche Aufwandsteuer erhebt die Gemeinde Stedesdorf eine Zweitwohnungssteuer. Sie bezieht sich auf jede Zweitwohnung, über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken der persönlichen Lebensführung verfügen kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück für einen nicht nur vorübergehenden Zweck abgestellt werden.

Allgemeine Richtlinien zur Nutzung der Grill- und Schutzhütte auf dem Dorfplatz in Stedesdorf
 
Gestattet ist eine Nutzung, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur hiesigen Gastronomie steht. Die Gebühr beinhaltet die Nutzung der Räumlichkeiten, des Inventars (Geschirr für bis zu 50 Personen ist vorhanden) und der Sanitäranlagen. Bei zu Bruch gegangenem Geschirr wird der Einkaufspreis in Rechnung gestellt. Für weitere Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet der Mieter. Bitte den abgerufenen Anmeldebogen ausfüllen und zur Anmeldung mitbringen.