| |
|
Satzungen
und Richtlinien der Gemeinde Stedesdorf
|
| |
| |
|
Satzung
der Gemeinde Stedesdorf über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer
|
| |
| Als
örtliche Aufwandsteuer erhebt die Gemeinde Stedesdorf
eine Zweitwohnungssteuer. Sie bezieht sich auf jede Zweitwohnung,
über die jemand neben seiner Hauptwohnung zu Zwecken
der persönlichen Lebensführung verfügen
kann. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile,
Wohn- und Campingwagen, die zu Zwecken des persönlichen
Lebensbedarfs auf einem eigenen oder fremden Grundstück
für einen nicht nur vorübergehenden Zweck abgestellt
werden. |
|
|
|
|
|
Allgemeine
Richtlinien zur Nutzung der Grill- und Schutzhütte
auf dem Dorfplatz in Stedesdorf
|
| |
| Gestattet
ist eine Nutzung, die nicht in unmittelbarer Konkurrenz
zur hiesigen Gastronomie steht. Die Gebühr beinhaltet
die Nutzung der Räumlichkeiten, des Inventars (Geschirr
für bis zu 50 Personen ist vorhanden) und der Sanitäranlagen.
Bei zu Bruch gegangenem Geschirr wird der Einkaufspreis
in Rechnung gestellt. Für weitere Schäden, die
durch unsachgemäße Behandlung entstehen, haftet
der Mieter. Bitte den abgerufenen Anmeldebogen ausfüllen
und zur Anmeldung mitbringen. |
|
|
|
| |
|